A

Adoption

Alimente (richtigerweise Unterhalt):

Beim Unterhalt ist zwischen dem gesetzlichen und dem vereinbarten (bspw aufgrund eines Vertrages) unterschieden werden. Die gesetzlichen Unterhaltspflichten bestehen beispielsweise zwischen Eltern und Kinder, Ehegatten und eingetragenen Partner sowie zwischen geschiedenen Ehegatten und eingetragenen Partnern. Die Unterhaltsbemessung gestaltet sich je nach Unterhalt auf verschiedene Weise., weiters stehen die gesetzlichen Unterhaltspflichten in einer bestimmten Rangfolge.

Angemessener Unterhalt

Anspannungsgrundsatz

Der Unterhaltpflichtige hat gegenüber dem Unterhaltsberechtigten die Verpflichtung, ein Einkommen entsprechend ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit zu erzielen. Wird diese Verpflichtung schuldhaft verletzt und lediglich eine geringeres Einkommen erzielt, wird zur Unterhaltsbemessung das erzielbar Einkommen (im Rahmen der tatsächlichen Leistungsfähigkeit) herangezogen.

B

Bankbestätigung

Bankenvertragsrecht

Bankgarantie

Bei einer Bankgarantie stellt die Bank als Garant eine Garantie als Sicherungsmittel für ein Rechtsverhältnis zwischen dem Garantiebegünstigten und dem Garantieauftragsgeber aus. Dieser Garantie hat für den Garantiebegünstigten eine Bargeldfunktion. Er kann die Garantie abrufen, ohne dass das zugrundliegende Rechtsverhältnis von der Bank als Garantin überprüft werden kann.

Baurecht

Beim Baurecht handelt es sich um das Recht auf fremden Grund ein Bauwerk zu errichten und/oder in seinem Eigentum zu haben. Das Baurecht durchbricht daher den Grundsatz der „superficies solo cedit“, nach dem das Eigentum an Grund und Boden grundsätzlich mit den darauf befindlichen Gebäuden zusammenhängt.

Bauträgervertrag

Bauträgervertragsgesetz

Beschlussfassung (GmbH)

Beschlussfassung (WEG)

Bürgschaft

C

Causa Societatis

Conditio causa data causa data non secuta

Culpa in contrahendo

D

Dienstbarkeiten

Dienstbarkeitsvertrag

E

Ehegesetz

Ehevertrag

Eingetragene Partnerschaft

Einlagenrückgewähr

Erbantrittserklärung

Erbrecht

Erbvertrag

Erbverzicht

Exekutionsordnung

F

Fahrlässigkeit

Familienrecht

Fernabsatz

Firma

Firmenbuch

Forderungsbetreibung

Fruchtgenussrecht

G

Garantie

Gemeinsame Obsorge

Gewährleistung

Gewährleistungsbehelfe

H

Haager Apostillenübereinkommen

Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ)

Dabei handelt es sich um ein völkerrechtliches Übereinkommen, das Regelungen enthält, wie Kinder die von einem Elternteil sorgerechtswidrig von einem Vertragsstaats in einen anderen verbracht wurden und/oder dort zurückgehalten werden.

Haager Unterhaltsprotokoll (HUP)

Dabei handelt es sich um ein völkerrechtliches Übereinkommen, das Regelungen enthält, welche Anknüpfungspunkte für die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen während aufrechter Ehe (bzw eingetragener Partnerschaften), nach Scheidung und Unterhaltsansprüche von Kindern maßgeblich sind. Beispielsweise bestimmt Art 3 Abs 1 HUP, dass grundsätzlich an das Recht jenes Staates anzuknüpfen ist, in dem der Unterhaltsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Heimtrennungsklage

Wenn die häusliche Gemeinschaft zwischen Ehegatten (bzw eingetragenen Partnern) mindestens 3 Jahre aufgehoben ist, kann ein Ehegatte (unabhängig von seinem Verschulden) die Scheidungsklage gem § 55 EheG erheben.

Hypothek

Eine Hypothek bezeichnet das Pfandrecht an einer Liegenschaft Diese Pfandrecht wird durch den Pfandbestellungsvertrag und durch die Einverleibung (Ersichtlichmachung im Grundbuch) erworben.

Härteklausel

Bei den Scheidungsgründen wegen geistiger Störung, schwerer Geisteskrankheit und ekelerregender oder ansteckender Krankheit (vgl §§ 50-52 EheG) entsteht ein Widerspruch zur ehelichen Beistandspflicht. Gegen eine auf die §§ 50-52 EheG gerichtete Scheidungsklage kann die Härteklausel gem § 54 EheG entgegengehalten werden. Die Ehe kann bei diesem Einwand nicht geschieden werden, wenn diese sittlich nicht gerechtfertigt wäre

Höchstbetragshypothek

Es wird eine Hypothek, die bis zu einem ziffernmäßig angeführten Höchstbetrag, bspw aus einem Kreditvertrag mit einer Bank, eingeräumt. Ob dieser Höchstbetrag vom Schuldner tatsächlich ausgenutzt wurde, ist aus dem Grundbuch meist nicht sofort ersichtlich.

I

Informationspflichten

Grundsätzlich ist jeder selbst dafür verantwortlich, sich die Informationen zu beschaffen, welche er für den Abschluss eines Geschäftes benötigt. Besondere Informationspflichten gibt es allerdings dort, wo es zu einem ungleichen Informationsgefälle kommt. Beispielsweise gibt es im Konsumentenschutzgesetz, im Fernabsatzgesetz, im Verbraucherkreditgesetz und im Maklergesetz besondere Informationspflichten, die den Vertragspartner schützen.

Inkognitoadoption

Dabei handelt es sich um einen Sonderfall der Adoption, bei der Name und Wohnort der adoptierenden Eltern geheim bleiben, damit das adoptierte Kind von allfälligem schädlichem Einfluss der leiblichen Verwandten geschützt wird. Für diese Form der Adoption bedarf es eines Antrages, weiters müssen die leiblichen Eltern zustimmen.

Insichgeschäft

Insichgeschäfte sind grundsätzlich unzulässig, weil angenommen wird, dass eine Person nicht die gegenläufigen Interessen zweier sich gegenüberstehenden Vertragsparteien gleichermaßen vertreten kann. Dabei gibt es Ausnahmen, ist beispielsweise der Verkauf zum Markt- oder Börsenpreis eine solche

Insolvenzforderung

Im Insolvenzverfahren unterscheidet man zwischen absoluten Rechten, die keiner Kürzung unterliegen (bspw Aussonderungsrechten und Pfandrechten) und relativen Forderungsrechten, diese werden zu Insolvenzforderungen und anteilig nach der Quote befriedigt.

Integrationsvereinbarung

Inventar

Beim Inventar handelt es sich um ein vollständiges Verzeichnis aller körperlichen Sachen und aller vererblichen Rechte (Eigentumsrechte etc) und aller Verbindlichkeiten eines Verstorbenen und dem Wert dieser im Zeitpunkt des Versterbens. Wird ein Inventar errichtet, führt dies zu einer beschränkten Haftung der Erben (siehe bedingte Erbantrittserklärung).

J
K

Kaufvertrag

Grundsätzlich ist ein Kaufvertrag ein formfreier Vertrag, bei dem sich die Parteien dazu verpflichten, eine Sache gegen Geld zu übergeben.

Kindesunterhalt

Bis ein Kind die Selbsterhaltungsfähigkeit erreicht hat, haben die Eltern die Verpflichtung zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes und dessen Unterhalt zu leisten. Dieser kann in Form von Natural- oder Geldunterhalt geleistet werden. Die Höhe des Unterhaltes bestimmt sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern und den individuellen Bedürfnissen des Kindes. Meist werden 16-22% des Nettoeinkommens herangezogen (Prozentsatzmethode).

Kindeswohl

Für sämtliche Entscheidungen im Obsorge- und Kontaktrechtverfahren wird als Prüfungsmaßstab das Kindeswohl herangezogen. Zur Prüfung des Kindeswohl enthält § 138 ABGB einen demonstrativen Kriterienkatalog bspw die angemessene Versorgung mit Nahrung und Wohnraum, Geborgenheit und Wertschätzung, Förderung der Fähigkeiten etc.

Konkrete Pflichtteilsberechtigung

Die konkrete Pflichtteilsberechtigung kommt jenen Personen zu, die im Falle der gesetzlichen Erbfolge Erben des Erblassers geworden wären.

Konsumentenschutzgesetz

Das Konsumentenschutzgesetz wurde zum Schutz von Verbrauchern gegenüber Unternehmern geschaffen, eben um die Überlegenheit des Unternehmers gegenüber dem Verbraucher bei einem Vertragsabschluss ausgleichen. Dazu zählen beispielsweise umfassende Informations- und Aufklärungspflichten.

Kontaktrecht

Kinder und die Eltern haben das Recht auf regelmäßigen Kontakt zueinander (auch Enkeln und Großeltern kommt ein solches Recht – wenn auch eingeschränkter – zu). Die Kontakte müssen den Bedürfnissen des Kindes entsprechen. Auf Antrag hat das Gericht über dieses Kontaktrecht zu entscheiden, sollte kein Einvernehmen hergestellt werden können.

L

Laesio enormis (Verkürzung um die Hälfte)

Wurde bei einem Rechtsgeschäft (bspw Kauf) nicht einem die Hälfte dessen, was es tatsächlich wert ist als Gegenleistung gegeben, so kann der Vertrag grds angefochten werden. Der Gegner hat dann die Möglichkeit, auf zumindest den halben Wert auszugleichen, sonst wird der Vertrag aufgelöst und rückabgewickelt. Ein Verzicht auf die laesio enormis ist ungültig; lediglich zwischen Unternehmern kann auf deren Geltendmachung wirksam im Voraus verzichtet werden.

Lebensgemeinschaft

Dabei handelt es sich um eine länger andauernde Wohn-, Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft zweier Personen, die aber keine Ehe oder eingetragenen Partnerschaft eingegangen sind. Eine Lebensgemeinschaft kann jederzeit aufgelöst werden, es besteht auch kein gesetzliches Erbrecht des überlebenden Lebensgefährten. Lediglich in manchen Gesetzen wird an Lebensgemeinschaften angeknüpft, wie beispielsweise im Mietrechtsgesetz.

Letztwillige Verfügung

Eine letztwillige Verfügung kann entweder durch ein Testament oder ein Vermächtnis errichtet werden. -> siehe auch Testament und Vermächtnis.

Löschung im Grundbuch

Bei einer Löschung handelt es sich um eine grundbücherliche Eintragung die mit einem Rechtsverlust des zu löschenden Rechtes einhergeht.

M

Makler

Mangel

War eine Leistung oder Lieferung zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft, so kann der Übernehmer Gewährleistungsbehelfe geltend machen.

Mangelberuf

Miete

Bei einer Miete handelt es sich um die entgeltliche Überlassung einer Sache. Den Vermieter trifft die Pflicht die vermietete Sache an den Mieter zu übergeben und während dem Mietverhältnis zu erhalten. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietzins zu bezahlen und die gemietete Sache sorgfältig zu behandeln. Die grundsätzlichen Bestimmungen zur Miete finden sich im ABGB in den §§ 1090 ff. Weiters können die Bestimmungen des Mietrechtsgesetz (MRG) und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) für bestimmte Bestandsachen anwendbar.

Mietrechtsgesetz (MRG)

Das Mietrechtsgesetz ist ein einseitig zwingendes Gesetz zum Schutz des Mieters einer Wohnung oder eines Geschäftsraums. Das MRG verdrängt in weiten Teilen die bestandrechtlichen Bestimmungen des ABGB. Beispielsweise sind im MRG Bestimmungen zur Befristung von Mietverträgen (§ 29 MRG), Kündigungsbeschränkungen von Mietverträgen (§§ 30 ff MRG) und Mietzinsobergrenzen (§ 16 ff und 26 MRG) normiert.

Minderjähriger, Mündiger

Ein mündiger Minderjähriger ist eine Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat und noch nicht volljährig ist. Mündige Minderjährige können sich zu gewissen Dienstleistungen verpflichten und über ihr eignes Einkommen verfügen und damit Sachen erwerben.

Minderjähriger, unmündiger

Ein unmündiger Minderjähriger ist eine Person, die das 7. Lebensjahr vollendet und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Unmündige Minderjährige sind bloß beschränkt geschäftsfähig und können bloß Geschäfte abschließen, die zu ihrem Vorteil sind. Sämtliche anderen Geschäfte sind schwebend unwirksam, bis sie von ihrem gesetzlichen Vertreter (Elternteil) genehmigt werden.

Miteigentum

Steht eine Sache im Eigentum von mehreren Personen, so ist jeder Miteigentümer quotenmäßig (nach idellen Anteilen) an dieser Sache berechtigt und verpflichtet. Der Miteigentümer kann nur über seinen eigenen Anteil verfügen, über die Gesamtsache können die Miteigentümer nur gemeinsam verfügen. Das ABGB kennt spezielle Normen, die die Verwaltung der gemeinsamen Sache und die Teilung (Teilungsklage) regeln. Das Wohnungseigentum ist eine besondere Form des Mieteigentums und ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.

Mitwirkung am Erwerb

Die Mitwirkung am Erwerb ist eine der ehelichen Beistandspflichten. Jeder Ehegatte ist dem anderen gegenüber dazu verpflichtet, soweit zumutbar, am Erwerb des anderen mitzuwirken (§ 90 ABGB). Dafür steht diesem ein Abgeltungsanspruch (§§ 98ff ABGB) zu.

N

Nachbarrecht

Die §§ 364 – 346b ABGB regeln die Beziehung zwischen den Eigentümer oder sonstiger Berechtigten (zB Mieter, Servitutsberechtigte) verschiedener Liegenschaften zueinander.

Nacherbschaft

Bei einer Nacherbschaft (vormals fideikommissarische Subsitution) kann der Erblasser einen Vorerben und einen Nacherben bestimmen. Der Vorerbe bekommt den Nachlass des Erblassers zuerst und hat die Stellung eines Fruchtgenussberechtigten. Er kann die Früchte der Sache ziehen (zB Mieten vereinnehmen), diese allerdings nicht veräußern. Verstirbt der Vorerbe, geht das Erbe an den vom Erblasser bestimmten Nacherben über. Die Nacherbschaft bei unbeweglichen Vermögen ist mit einem Nacherben beschränkt.

Nachlass

Als Nachlass werden sämtliche Rechte und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen bezeichnet, soweit es sich dabei um vererbliche Rechte handelt (bspw ist ein höchstpersönliches Wohnrecht, ein Vorkaufsrecht oder ein Belastungs- und Veräußerungsverbot nicht vererbbar).

Niederlassung

Notariatsakt

Gewisse Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit eines Notariatsaktes, diese sind unter anderem Eheverträge (Ehepakte), Kauf-, Tausch- und Darlehensverträge zwischen Ehegatten und Schenkungsverträge ohne wirkliche oder gleichzeitige Übergabe.

Nottestament

Ein Nottestament (§ 597 ABGB) kann dann errichtet werden, wenn der Erblasser keine reguläre letztwillige Verfügung mehr errichten kann, weil die unmittelbare Gefahr droht, dass er vorverstirbt. In diesem Fall kann der Erblasser seinen letzten Willen mündlich oder fremdhändig unter dem Beisein von zwei fähigen Zeugen errichten. Dieses Nottestament verliert drei Monate nach Wegfall der Lebensgefahr des Erblassers seine Gültigkeit.

Notvignette

Notwehr

Notwehr ist die Verteidigung um eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem Anderen abzuwehren (§ 3 StGB)

Nuncupatio

Dabei handelt es sich um die handschriftliche Erklärung des Erblassers bei einem fremdhändigen Testament, dass es sich um seinen letzten Willen handelt. Typischerweise wird handschriftlich vom Erblasser der Satz „Dies ist mein letzter Wille“ hinzugefügt.

O

Obsorge

Die Obsorge eines Kindes beinhaltet die Pflege, Erziehung, Vermögensverwaltung und Vertretung. Diese endet im Unterschied zur Unterhaltspflicht grundsätzlich mit der Volljährigkeit des Kindes. Den verheirateten Eltern eines Kindes kommt ex lege gem § 177 Abs 1 ABGB die gemeinsame Obsorge zu, während der unverheirateten Mutter gem § 177 Abs 2 ABGB die alleinige Obsorge zukommt. Eltern können von diesen gesetzlichen Bestimmungen durch Vereinbarung abgehen. Kommt es bei verheirateten Eltern zu einer Scheidung, bleibt die gemeinsame Obsorge aufrecht, außer man geht wiederum durch Vereinbarung davon ab.

Obsorgevereinbarung

Obsorgevereinbarungen zwischen Eltern müssen grundsätzlich vor Gericht getroffen werden. Einzig unverheiratete Eltern können nach der Geburt des Kindes, diese Obsorgevereinbarung auch vor dem Standesamt abschließen. Leben die Eltern des Kindes in getrennten Wohnungen, so hat die Obsorgevereinbarung auch einen Hauptaufenthaltsort des Kindes zu enthalten.

P

Patientenverfügung

Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um die Festlegung einer medizinischen Behandlung oder Nichtbehandlung für den Fall, dass eine solche Entscheidung dann nicht mehr selbst getroffen werden kann (bspw Untersagung der künstlichen Beatmung und Ernährung, Verbot von Wiederbelebungsmaßnahmen). Für die Errichtung einer Patientenverfügung ist ein vorgelagertes ärztliches Beratungsgespräch notwendig, sie muss schriftlich vor einem Rechtsanwalt oder Notar abgegeben werden und ist lediglich für acht Jahre gültig, danach muss sie erneuert werden.

Pfandrecht

Ein Pfandrecht ist eine Sicherung auf einer fremden Sache, dieses dient zur Besicherung des Pfandgläubigers. Der Pfandgläubiger kann seine Sicherheit bspw bei einer Insolvenz des Schuldners herausverlangen (Aussonderungsrecht).

Pflichtteilanspruch

Wurde ein Pflichtteilsberechtigter vom Erblasser nicht oder nicht ausreichend bedacht, kann er seinen darüberhinausgehenden Anspruch (den Pflichtteilsanspruch) in Geld verlangen.

Pflichtteilsminderung

Wenn der Erblasser und der Pflichtteilsberechtigte über lange Zeit oder zu keiner Zeit in einem Verhältnis, das in einer Familie gewöhnlich besteht, kann der Erblasser den Pflichtteil des Pflichtteilsberechtigten auf die Hälfte mindern (§ 773a ABGB). Dieses Recht der Minderung besteht bspw dann nicht, wenn der Erblasser den Kontakt zum Pflichtteilsberechtigten grundlos ablehnt.

Pflichtteilsrecht

Der Pflichtteil ist eine gesetzlich normierte Einschränkung der Testierfreiheit. Das Pflichtteilsrecht bestimmt, dass gewisse Quoten des Nachlasses Familienangehörigen zukommen. Der Pflichtteil steht nur in Geld zu.

Playboygrenze

Für die Prozentsatzmethode zur Berechnung des Unterhaltes zu einem unangemessen hohen Kindesunterhalt, führt die umgangssprachlich genannte „Playboygrenze“ zu einem Unterhaltsstopp. Dies führt dazu, dass mehr als das 2,5-fache des Durchschnittsbedarfes eines Kindes von Gerichten nicht zugesprochen wird.

Preisminderung

Bei der Preisminderung handelt es sich um einen Gewährleistungsbehelf. Diese kommt dann zu Tragen, wenn Verbesserung und Austausch einer Sache nicht tunlich oder gescheitert sind.

Prokura

Bei einer Prokura handelt es sich um eine Formalvollmacht (§§ 48-53 UGB), die in das Firmenbuch eingetragen wird. Sie befähigt den Vollmachtsnehmer (Prokuristen) dazu, gerichtliche und außergerichtliche Geschäfte und Handlungen, die der Betrieb des Unternehmens mit sich bringt, abzuschließen. Einige Geschäfte sind allerdings gem § 49 Abs 2 UGB ausgeschlossen.

Prozentsatzmethode

Die Prozentsatzmethode ist die Berechnungsmethode zur Festsetzung der Höhe des Unterhaltes. Hierzu wird der Unterhalt von einem bestimmten Prozentsatz des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen berechnet.

Q
R

Rot-Weiss-Rot Karte

Rot-Weiss-Rot Karte plus

Räumungsklage

Rücktrittsrechte des Verbrauchers

Verbraucherschutzgesetze räumen Verbrauchern umfassende Rücktrittsrechte ein. Diese sollen das Machtgefälle zwischen Unternehmern und Verbrauchern ausgleichen und den Verbraucher vor einer übereiligen Entscheidung schützen. Bspw bestehen Rücktrittsrechte bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 11ff FAGG), bei Versicherungsvertragsabschlüssen (§ 5c VersVG) oder beim Abschluss von Bauträgerverträgen (§ 5 BTVG).

S

Sache

Alles was von Person verschieden ist, wird im rechtlichen Sinn als eine Sache bezeichnet (§ 285 ABGB). Bei Sachen kann man zwischen unbeweglichen und beweglichen Sachen unterscheiden. Unbewegliche Sachen sind Liegenschaften und die mit diesen verbundenen Bestandteilen (nach dem Grundsatz superficies solo cedit). Von diesem Grundsatz kann bei einem Baurecht oder Superädifikat abgegangen werden. Unter den Begriff der beweglichen Sachen fällt sämtliches, was ohne Verletzung der Substanz von einer Stelle zu einer anderen versetzt werden kann.

Schadenersatzrecht

Das Schadenersatzrecht ist die Summe aller Normen, die den Ausgleich eines Geschädigten regeln. Die Grundregeln des Schadenersatzes finden sich in §§ 1293 ff ABGB, der wichtigste Haftungsgrund für einen allfälligen Anspruch bildet das Verschulden eines Dritten. Zahlreiche Schadenersatzansprüche sind in Nebengesetzen, bspw im EKHG oder im PHG geregelt.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Kommen die Ehegatten überein, eine einvernehmliche Scheidung durchzuführen, muss eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim zuständigen Gericht vorgelegt und vor diesem Gericht abgeschlossen werden. In der Scheidungsfolgenvereinbarung ist zwingend eine Vereinbarung über die Obsorge der Kinder bzw bei gemeinsamer Obsorge über den hauptsächlichen Aufenthaltsort der Kinder, das Kontaktrecht der Kinder, die Unterhaltsansprüche der Ehegatten und die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens zu treffen.

Schenkung auf den Todesfall

Bei der Schenkung auf den Todesfall handelt es sich um einen notariatsaktspflichtigen Vertrag zwischen einem Erblasser und einem Beschenkten. Soll die Schenkung erst mit dem Tod des Erblasser erfolgen, ist es verpflichtend für den Erblasser, einen Widerrufsverzicht für diese Schenkung abzugeben.

Sprungeintragung

Die Sprungeintragung ist eine Ausnahme davon, dass eine Eintragung im Grundbuch nur von demjenigen beantragt werden kann, der zur Zeit des Ansuchens dazu berechtigt ist.

Staatsbürgerschaft

Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft kann grundsätzlich auf zwei Arten erfolgen. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung (ein Elternteil hat die österreichische Staatsbürgerschaft) oder durch Verleihung (nach den allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen) erworben werden. Die Doppelstaatsbürgerschaft unterliegt in Österreich einem restriktiven System und ist lediglich unter besonderen Voraussetzungen möglich.

T

Teilanwendungsbereich

Wurde ein Gebäude ohne die Zuhilfenahme von öffentlichen Mitteln mit einer nach dem 30.6.1953 erteilten Baubewilligung errichtet, unterliegt ein darin befindlicher Bestandgegenstand unter Umständen dem Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetz (MRG). In diesem Fall gelten lediglich die § 14 und §§ 29 – 36 MRG, die Zinsregelungen des MRG gelten im Teilanwendungsbereich beispielsweise nicht.

Teilungsklage

Mit einer Teilungsklage (§§ 830f ABGB) kann der Miteigentümer einer Liegenschaft eine Eigentümergemeinschaft auflösen. Die Teilung kann durch Realteilung oder durch Zivilteilung erfolgen.

Testament, eigenhändiges

Bei einem eigenhändigen Testament (§ 578 ABGB) handelt es sich um einen eigenhändigen und unterschriebenen letzten Willen eines Erblassers. Wir bloß ein maschinengeschriebener Aufsatz eigenhändig unterfertigt, reicht dies für ein eigenhändiges Testament nicht aus.

Testament, fremdhändig

Ein fremdhändiges Testament (§§ 579-581 ABGB) ist eine maschinengeschriebene oder beliebig zustande gekommene Niederschrift. Der Erblasser muss dieser Niederschrift unter Anführung der nuncupatio eigenhändig im Beisein von 3 Testamentszeugen unterzeichnen. Die Testamentszeugen haben das fremdhändige Testament ebenfalls mit einem Hinweis auf ihre Zeugeneigenschaft zu unterfertigen.

Testierfähigkeit

Tierhalterhaftung

U

Unterhalt, ehelicher

Grundsätzlich müssen beide Ehegatten zur Deckung der Bedürfnisse gemeinsam nach ihren Kräften beitragen. Führt ein Ehegatte den Haushalt, leistet dieser dadurch seinen Beitrag und hat gegenüber dem anderen Ehegatten einen Unterhaltsanspruch der grundsätzlich iHv 33% des Nettoeinkommens des anderen Ehegatten beträgt. Verdienen beide Ehegatten, so steht dem geringer verdienenden Ehegatten 40% des gemeinsamen Nettoeinkommens, abzüglich des eigenen Einkommen zu.

Unterhaltsbeitrag

Wir eine Ehe aus gleichteiligem Verschulden geschieden, so hat jeder Geschiedene grundsätzlich seinen Unterhalt aus eigenem Vermögen zu decken. Ist ein Geschiedener nicht selbsterhaltungsfähig, kann das Gericht aus Gründen der Billigkeit einen Unterhaltsbeitrag zugestehen (Billigkeitsunterhalt gem § 68 EheG).

Unterlassungsanspruch

Urkundenhinterlegung

Rechte an Superädifikaten werden nicht durch Einverleibung im Grundbuch erworben, sondern durch Vereinbarung, unter Umständen gemeinsam mit der Hinterlegung der errichtenden Urkunde im Urkundenregister nach dem Urkundenhinterlegungsgesetz (UHG).

Übernahmepreis

V

Vaterschaft

Wird ein Kind während aufrechter Ehe der Mutter geboren, gilt grundsätzlich der Ehegatte der Mutter als Vater des Kindes. Wird das Kind erst nach der Scheidung der Mutter geboren, greift diese Vaterschaftsvermutung nicht. Weiters kann die Vaterschaft durch persönliche Erklärung des Vaters in einer Urkunde begründet werden. Die Mutter oder das Kind kann dagegen widersprechen.

Verbrauchergeschäft

Verbraucherkreditgesetz

Verjährung

Verkehrssicherungspflichten

Vermächtnis

Verschuldensscheidung

Veräußerungs- und Belastungsverbot

Bei einem vereinbarten Belastungs- und Veräußerungsverbot handelt es sich um eine Vereinbarung eines Eigentümers mit einem Dritten, eine Sache ohne die Zustimmung des Dritten weder zu belasten noch zu veräußern.

Vorausvermächtnis

Vorkaufsrecht

W

Wegehalterhaftung

Bei der Wegehalterhaftung (§ 1319a ABGB) handelt es sich um eine gesetzlich verankerte Verkehrssicherungspflicht. Der Halter eines Weges haftet für dessen mangelhaften Zustand bei eigenem grobem Verschulden oder grobem Verschulden seiner Gehilfen. Als Weg gelten bspw Straßen, Skipisten oder auch ein Parkplatz.

Werkvertrag

Widerklage

Bringt der Ehegatte eine Klage auf Verschuldensscheidung oder Zerrüttungsklage ein, so hat der Beklagte die Möglichkeit einer Widerklage. Dabei handelt es sich um eine zweite Scheidungsklage. Kommt das Gericht bei der ersten Klage zu dem Schluss, dass diese unbegründet war, kann die Widerklage für sich auch zur Scheidung führen.

Wohnungseigentum

Das Wohnungseigentum ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Mit dem Wohnungseigentum ist das Recht verbunden, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und alleine darüber zu verfügen (§ 2 Abs 1 WEG).

X
Y
Z

Zerrüttungsprinzip

Sämtliche Scheidungsarten verlangen als Voraussetzung die Zerrüttung zwischen den Ehegatten. Die eheliche Gemeinschaft muss so zerbrochen sein, dass die Wiederherstellung einer ehelichen Gemeinschaft nicht mehr erwartetet werden kann.

Zerrüttungsscheidung